Katzenschutzverordnung Ludwigshafen

Kastrationspflicht für Katzen in Ludwigshafen — was Halter wissen müssen.

Seit 2021 gilt in Ludwigshafen am Rhein eine Katzenschutzverordnung. Viele Katzenbesitzer wissen das nicht — hier die wichtigsten Fakten, verständlich erklärt.

Was ist die Katzenschutzverordnung Ludwigshafen?

Der Stadtrat Ludwigshafen hat im Mai 2021 eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Rechtsgrundlage ist § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG) in Verbindung mit der rheinland-pfälzischen Landesverordnung, die den Kommunen diese Möglichkeit eröffnet. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist ist die Verordnung in Kraft getreten und gilt für zehn Jahre ab Inkrafttreten.

Wen betrifft die Kastrationspflicht?

Betroffen sind fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen aus Privathaushalten im gesamten Stadtgebiet Ludwigshafen — also Katzen, denen ihr Halter unkontrollierten freien Auslauf gewährt. Reine Wohnungskatzen ohne Freigang fallen nicht unter die Verordnung.

Was genau ist Pflicht?

1. Kastration

Die Katze muss kastriert bzw. sterilisiert werden, bevor sie unkontrollierten Freigang bekommt.

2. Kennzeichnung

Eine dauerhafte Kennzeichnung per Mikrochip ist vorgeschrieben, damit die Katze eindeutig zugeordnet werden kann.

3. Registrierung

Die Katze muss in einem Haustierregister registriert werden. Welcher konkrete Anbieter vorgeschrieben ist, geht aus den öffentlich verfügbaren Informationen nicht eindeutig hervor — im Zweifel bei der zuständigen Behörde nachfragen (siehe unten).

Was passiert bei Verstößen?

Die zuständige Behörde kann bei nicht gekennzeichneten, nicht registrierten oder nicht kastrierten Freigängerkatzen die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung auf Kosten der Halterin oder des Halters anordnen. Nicht gekennzeichnete Freigängerkatzen können eingefangen werden; lässt sich kein Halter ermitteln, kann die Katze auch ohne dessen Einverständnis kastriert werden.

Eine konkrete Bußgeldhöhe für Ludwigshafen ist öffentlich nicht eindeutig beziffert — für eine verbindliche Auskunft wende dich an die unten genannte Kreisverwaltung.

Zuständige Behörde

Seit 1. Januar 2012 liegt der Tierschutz-Vollzug für Ludwigshafen nicht mehr bei der Stadt selbst, sondern bei der:

BehördeKreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Referat Verbraucherschutz/Veterinärwesen
AdresseDörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen
Telefon0621 5909777 / 0621 5909730

Wir helfen bei der Umsetzung

Du hast eine Freigängerkatze und weißt nicht, wie du die Kastrationspflicht erfüllst? Mieze's PfotenTraum unterstützt Katzenhalter in Ludwigshafen bei Fragen rund um Kastration, Kennzeichnung und Registrierung — und kümmert sich zusätzlich um herrenlose Streunerkatzen in der Stadt.

Mehr zu unserer Kastrations-Arbeit Unsere Futterstellen Frage stellen

Hinweis: Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Informationen zur Katzenschutzverordnung Ludwigshafen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis.